Eignungsuntersuchungen
Eignungsuntersuchungen gehören nicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, können aber ohne Ergebnismitteilungen an den Arbeitgeber als Wunschvorsorge dem Arbeitnehmer angeboten werden (siehe auch Novellierung der ArbMedVV).
Beispiele von Eignungsuntersuchungen:- Fahr-/Steuer-/Überwachungstätigkeiten (ehemals G 25)
- Arbeiten mit Absturzgefährdung (ehemals G 41)
Gerne berate ich Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.