
{"id":166,"date":"2024-12-07T18:04:13","date_gmt":"2024-12-07T18:04:13","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/?p=166"},"modified":"2024-12-30T15:21:05","modified_gmt":"2024-12-30T15:21:05","slug":"mutterschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/?p=166","title":{"rendered":"Mutterschutz"},"content":{"rendered":"\n<p>H\u00e4ufig erreichen mich Fragen zum Thema Mutterschutz, Besch\u00e4ftigungsverbot (individuelles vs. betriebliches) und den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Im Folgenden finden Sie vorab einen groben \u00dcberblick &#8211; Fragen nat\u00fcrlich wie immer gerne jederzeit. Als Betriebs\u00e4rztin darf und kann ich Ihnen allerdings keine verbindlichen Rechtsausk\u00fcnfte geben &#8211; der Artikel dient einem groben \u00dcberblick \u00fcber Rechte und Pflichten der werdenden Mutter und der Arbeitgeber.<\/p>\n\n\n                        <div class=\"row\">\n                            <div class=\"col\">\n                                <p>F\u00fcr den Zeitraum von 6 Wochen vor -bis 8 Wochen nach einer Entbindung gilt die gesetzliche Mutterschutzfrist nach \u00a7 3 Mutterschutzgesetz. In dieser Zeit darf ein Arbeitgeber die Frau nicht besch\u00e4ftigen &#8211; das Einkommen wird nach den Regelungen des f\u00fcnften Buchs Sozialgesetz (SGB V) geleistet. Das Mutterschutzgesetz regelt ebenso z. B. den Anspruch auf Erhalt des Erholungsurlaubs und die vertragsm\u00e4\u00dfige Weiterbesch\u00e4ftigung nach Ablauf der Mutterschutzfristen.<\/p>\n                                <p>Elternzeit \/ Elterngeld &#8211; Nach \u00a7 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sind Arbeitnehmende berechtigt, die entweder mit eigenem oder aufgenommenem Kind oder Enkelkind in einem Haushalt leben, dem eigenen oder aufgenommenen Kind des Ehepartners\/-partnerin in einem Haushalt leben oder mit einem Kind in einem Haushalt leben und als Vater dieses Kindes die Vaterschaftserkl\u00e4rung abgegeben haben, diese aber noch nicht wirksam ist oder mit dem Kind als Verwandte bis zum dritten Grad mit dem Kind zusammenleben (Gro\u00dfeltern, Urgro\u00dfeltern, Onkel, Tante) weil die Eltern das Kind aus verschiedenen Gr\u00fcnden nicht betreuen k\u00f6nnen, oder mit einem Kind zusammenleben, das in Vollzeitpflege aufgenommen worden ist. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, davon k\u00f6nnen bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen werden. Die Zeit kann auch anteilig gemeinsam genommen werden. Liegen die Voraussetzungen vor (\u00a7\u00a71 ff. BEEG), so besteht Anspruch auf Elterngeld (Basiselterngeld oder Basiselterngeld plus, nachzulesen unter \u00a74 BEEG)<\/p>\n                                <p><\/p>\n                            <\/div>\n                            <div class=\"col-md-6\">\n                                <figure class=\"figure\"><img decoding=\"async\" class=\"rounded img-fluid figure-img\" src=\"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/wp-content\/uploads\/2024\/12\/mu-82797711.jpg\" alt=\"Bild\">\n                                    <figcaption class=\"figure-caption\"><\/figcaption>\n                                <\/figure>\n                            <\/div>\n                        <\/div>\n\n\n<div class=\"row\">\n    <div class=\"col-md-6\">\n        <figure class=\"figure\">\n            <img decoding=\"async\" class=\"rounded img-fluid figure-img\" src=\"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/wp-content\/uploads\/2024\/12\/james-besser-df80NBQyziU-unsplash-scaled.jpg\" alt=\"Bild\">\n            <figcaption class=\"figure-caption\"><\/figcaption>\n        <\/figure>\n    <\/div>\n    <div class=\"col\">\n        <p>Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind, auch am Arbeitsplatz \u2013 Verbot der Mehrarbeit (\u00a7 4 Mutterschutzgesetz): Schwangere (und Stillende) M\u00fctter (ab 18. Lebensjahr) d\u00fcrfen vom Arbeitgeber nicht l\u00e4nger als achteinhalb Stunden t\u00e4glich oder \u00fcber 90 Stunden in der Doppelwoche mit einer Arbeit besch\u00e4ftigt werden. (Unter 18 Jahren: nicht l\u00e4nger als acht Stunden t\u00e4glich oder \u00fcber 80 Stunden in der Doppelwoche). Nach Beendigung der Arbeitszeit ist eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden zu gew\u00e4hren. Weiterhin im Mutterschutzgesetz nachzulesen: \u00a7 5 Verbot der Nachtarbeit; \u00a7 6 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit; \u00a7 7 Freistellung f\u00fcr Untersuchungen und zum Stillen;&nbsp;<\/p>\n    <\/div>\n<\/div>\n\n\n<p>Mutterschutzgesetz \u00a7\u00a7 9 und 10: Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber \/ Vertreter unverz\u00fcglich gemeinsam mit der Schwangeren eine individuelle Gef\u00e4hrdungsbeurteilung durchzuf\u00fchren und die nach Ma\u00dfgabe der Gef\u00e4hrdungsbeurteilung erforderlichen Schutzma\u00dfnahmen festzulegen (die anlasslose Gef\u00e4hrdungsbeurteilung muss bereits im Vorfeld Aussagen zur Besch\u00e4ftigung schwangerer oder stillende M\u00fctter treffen) . Mustervorlagen finden sich auf den Seiten der BGen, Gewerbeaufsichten, Arbeitskreis Mutterschutz etc.<\/p>\n\n\n\n<p>Was ist ein Besch\u00e4ftigungsverbot,  was ist der Unterschied zwischen einem individuellen- und einem betrieblichen Besch\u00e4ftigungsverbot, wer spricht das Besch\u00e4ftigungsverbot aus und was ist diese &#8222;unverantwortbare Gef\u00e4hrdung&#8220; von der neuerdings im Mutterschutzgesetz gesprochen wird?<\/p>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst zu dem relativ neuen Begriff der &#8222;unverantwortbaren Gef\u00e4hrdung&#8220;:<br>Eine unverantwortbare Gef\u00e4hrdung ist nach \u00a7 9 Abs. 2 Satz 2 eine\u00a0<strong>Gef\u00e4hrdung, bei der die Eintrittswahrscheinlichkeit angesichts der zu erwartenden Schwere des m\u00f6glichen Gesundheitsschadens f\u00fcr Mutter oder (ungeborenes) Kind nicht hinnehmbar ist<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Definition h\u00f6rt sich unklar und &#8222;schwammig&#8220; an &#8211; sie ist es auch, und ist daher auch bereits in Kritik geraten. <\/p>\n\n\n\n<p>Im Mutterschutzgesetz nachzulesen (\u00a7\u00a711, 12)  ist eine lange Liste mit Gefahrstoffen und Arbeitsbedingungen, denen schwangere Frauen nicht ausgesetzt werden d\u00fcrfen. <\/p>\n\n\n\n<p>Zu Erw\u00e4hnen ist hier auch ein &#8222;pr\u00e4ventiver Mutterschutz&#8220;, also die Aufkl\u00e4rung von Frauen bis Mitte \/Ende 40.  Schwangerschaften werden \u00fcblicherweise erst ab Woche 5-6 und oft auch deutlich sp\u00e4ter festgestellt, so dass in einem sehr fr\u00fchen Stadium dann bereits eine Gef\u00e4hrdungssituation vorliegen kann. <\/p>\n\n\n\n<p>Und, um das noch zu erweitern, &#8211; idealerweise sollte niemand Gefahrstoffen ausgesetzt sein. Von einem ordentlichen Arbeitsschutz, der &#8222;unverantwortbare Gef\u00e4hrdungen&#8220; verhindert, profitieren letztendlich alle &#8211; nicht nur Schwangere und Stillende!<\/p>\n\n\n\n<p>Als einige wenige Beispiele f\u00fcr Gefahrstoffe und unverantwortbare Arbeitsbedingungen seien nun genannt: das Heben und Tragen &#8211; unzul\u00e4ssig dauerhaft ab 5 kg und auch einmalig ab 10 kg; ionisierende Strahlungen; Biostoffe (z. B. Parvovirus B 19, CMV &#8211; z. B. bei Arbeit in Kitas); Ersch\u00fctterung, Vibration, L\u00e4rm, Hitze, K\u00e4lte; \u00dcberkopf-, Flie\u00dfband-, Akkord- oder sonstige getaktete Arbeiten; Arbeiten unter sauerstoffreduzierter Atmosph\u00e4re, unter Tage, mit belastender Schutzausr\u00fcstung, in Zwangshaltung; toxische und keimzellmutagene Stoffe usw&#8230;.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 13 MuSchG soll zun\u00e4chst versucht werden, den Arbeitsplatz umzugestalten oder f\u00fcr die Schwangere einen anderen Arbeitsplatz zu finden. Ist dem Arbeitgeber dies nicht m\u00f6glich und kann er eine unverantwortbare Gef\u00e4hrdung nicht ausschlie\u00dfen, darf er sie nicht weiterbesch\u00e4ftigen und spricht ein betriebliches Besch\u00e4ftigungsverbot aus. Dies darf f\u00fcr die Schwangere keinen Verdienstausfall zur Folge haben und der Arbeitgeber hat Anspruch auf Erstattung gegen die Krankenkasse nach dem\u00a0<a href=\"https:\/\/www.haufe.de\/personal\/haufe-personal-office-platin\/gesetz-ueber-den-ausgleich-der-arbeitgeberaufwendungen-fuer-entgeltfortzahlung_idesk_PI42323_HI1463169.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Aufwendungsausgleichsgesetz<\/a> (&#8222;Umlagetopf&#8220; der Krankenkassen, &#8222;Umlage U2&#8220;).<\/p>\n\n\n\n<p>Das <strong>betriebliche Besch\u00e4ftigungsverbot <\/strong>wird vom <strong>Arbeitgeber<\/strong> ausgesprochen. Als Betriebs\u00e4rztin kann ich hierf\u00fcr eine Empfehlung ausstellen, das Besch\u00e4ftigungsverbot selbst kommt aber vom Arbeitgeber. <strong>Also: Betriebliches Besch\u00e4ftigungsverbot =  der Grund hierf\u00fcr ist die T\u00e4tigkeit.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das <strong>individuelle Besch\u00e4ftigungsverbot<\/strong> im Gegensatz zum betrieblichen liegt in der Schwangerschaft begr\u00fcndet- z. B. vorzeitige Wehen, Beschwerden oder Erkrankungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, und <strong> kann von allen behandelnden \u00c4rzten ausgesprochen werden<\/strong> (Hausarzt, Gyn\u00e4kologe); f\u00fcr einen Teil oder die gesamte Schwangerschaft. <strong>Also: individuelles Besch\u00e4ftigungsverbot =  der Grund daf\u00fcr liegt nicht in der T\u00e4tigkeit sondern ist schwangerschaftsbedingt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Kein Besch\u00e4ftigungsverbot bzw., &#8222;nur&#8220; eine &#8222;normale&#8220; Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung wird ausgestellt bei Erkrankungen, die auch Nicht-Schwangere betreffen, bzw. die in einer gesunden Schwangerschaft auch zu erwarten sind (grippaler Infekt, \u00dcbelkeit am Morgen, Abgeschlagenheit vor allem in ersten Trimenon) und die aller Voraussicht nach vor\u00fcbergehend sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtige Themen sind Stress oder leider auch das was unter &#8222;Mobbing&#8220; bekannt ist, und vor denen Schwangere nat\u00fcrlich auch unbedingt zu sch\u00fctzen sind. Immer dann,&nbsp;<strong>wenn \u00c4rzte durch die Situation am Arbeitsplatz die Gesundheit einer Schwangeren oder ihres Kindes gef\u00e4hrdet sehen, k\u00f6nnen sie ein Besch\u00e4ftigungsverbot nach dem MuSchG aussprechen<\/strong>. <\/p>\n\n\n\n<p>Auch hier m\u00f6chte ich darauf hinweisen, dass s\u00e4mtliche Untersuchungs- und Beratungsinhalte unter Datenschutz und Schweigepflicht (auch gegen\u00fcber dem Arbeitgeber) stehen. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>H\u00e4ufig erreichen mich Fragen zum Thema Mutterschutz, Besch\u00e4ftigungsverbot (individuelles vs. betriebliches) und den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Im Folgenden finden Sie vorab einen groben \u00dcberblick &#8211; Fragen nat\u00fcrlich wie immer gerne jederzeit. Als Betriebs\u00e4rztin darf und kann ich Ihnen allerdings keine verbindlichen Rechtsausk\u00fcnfte geben &#8211; der Artikel dient einem groben \u00dcberblick \u00fcber Rechte und Pflichten der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":168,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-166","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-uncategorized"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/166","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=166"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/166\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":186,"href":"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/166\/revisions\/186"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/168"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=166"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=166"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitsmedizin-wiemer.de\/aktuelles\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=166"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}